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AGB

Kundeninfo
Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Ich verkaufe und liefere ausschließlich zu meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese ausdrücklich oder stillschweigend in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden. Ich bitte, von Änderungswünschen abzusehen.

  2. Ich behalte mir vor, Aufträge die sich auf mehrere Kaufgegenstände nicht aber auf Sachgesamtheiten beziehen, in mehreren Teilen auszuführen, wenn dieses durch die frachttechnische Abwicklung notwendig wird und dem Käufer zumutbar ist. Ein derartiger Sonderfall wird mit dem Kunden vorher telefonisch abgesprochen. Von mir genannte Lieferfristen und -termine zur Lieferung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Transportzeiten. Von mir genannte Lieferfristen und -termine zur Lieferung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Transportzeiten von UPS oder dergleichen. Für Lieferverzögerungen meiner Vorlieferanten haften wir nicht, es sei denn, wir hätten schuldhaft nicht die uns möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Vertragserfüllung getroffen. Jedem Kunden steht die gekaufte Ware zur Abholung in meinen Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Wünscht der Kunde, dass ich in seinem Namen ein Transportunternehmen beauftragen, versenden ich den Kaufgegenstand auf seine Rechnung und Gefahr an die von ihm gewünschte Anschrift. Eine Transport- oder sonstige Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrückliches, schriftlich mitgeteiltes Verlangen des Abnehmers. Kosten der Versicherung hat dieser zu tragen. Jedem Kunden steht die gekaufte Ware zur Abholung in meinen Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Wünscht der Kunde, dass ich in seinem Namen ein Transportunternehmen beauftragen, versenden ich den Kaufgegenstand auf seine Rechnung und Gefahr an die von ihm gewünschte Anschrift. Eine Transport- oder sonstige Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrückliches, schriftlich mitgeteiltes Verlangen des Abnehmers. Kosten der Versicherung hat dieser zu tragen.

  3. Im Fall höherer Gewalt oder sonstige, die Lieferung störenden Ereignisse, die ich nicht zu vertreten haben und die nach Vertragsabschluß eintreten, kann ich, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten. Dieses gilt nicht für vorübergehende Leistungsstörungen.

  4. Soweit der Kunde berechtigt ist, mir Fristen zur Erledigung von Pflichten zu setzen, müssen diese angemessen und zumutbar sein. Sie dürften zwei Wochen nicht unterschreiten. Soweit der Kunde berechtigt ist, mir Fristen zur Erledigung von Pflichten zu setzen, müssen diese angemessen und zumutbar sein. Sie dürften zwei Wochen nicht unterschreiten.

  5. Schadensersatzansprüche des Kunden sind bis auf die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln meinerseits ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten und zugesicherte Eigenschaften). Soweit ich gemäß § 14 ProdHaftG Hersteller sind, gilt dieser Haftungsausschluss nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und soweit nicht die bestehende Produkthaftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist.

  6. Soweit ich Software liefere, dient diese nur zur Nutzung auf dem von mir gelieferten Gerät, jede Überlassung an Dritte oder Benutzung auf weiteren Geräten ist vom Abschluss eines gesonderten Lizenzvertrages abhängig. Verletzt der Kunde diese Bestimmung, haftet er auf vollen Schadensersatz.

  7. Es gelten die Bestimmungen des Lizenzvertrages für die Software. Es gelten die Bestimmungen des Lizenzvertrages für die Software.

  8. Ich behalte mir an allen von mir gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde den Liefergegenstand einschließlich aller Nebenkosten bezahlt hat.

  9. Bei Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde meine sämtlichen, gegen ihn bestehenden Forderungen getilgt hat. Bei Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde meine sämtlichen, gegen ihn bestehenden Forderungen getilgt hat.

  10. Die Verwahrung meines Eigentums beim Kunden erfolgt unentgeltlich.

  11. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ware die unter Sicherungseigentum steht, ohne Hinweis auf meine Rechte zu veräußern. Macht ein Dritter Rechte an Ware geltend, die in meinem Sicherungseigentum steht, ist mir dieses innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.

  12. Gewährleistung
    a)  Die dem Kunden von mir direkt übergebene Ware ist von ihm innerhalb von 2 Wochen auf offenkundige Mängel zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rüge derartiger Mängel verspätet. Bei Übergabe der Ware in meinen Geschäftsräumen an den Kunden ist die Ware von dem Kunden auf offenkundige Mängel, d.h., äußerlich erkennbare Schäden, zu untersuchen. Liegt bei einem Versendungskauf ein Transportschaden vor, ist der Schaden dem Transportunternehmen zu melden, wenn die Gefahr besteht, dass die Ware selbst beschädigt worden ist. Dieses veranlasst dann eine Besichtigung des Schadens. UPS ist unter der Telefonnummer 0130 /6630 kostenfrei zu erreichen. Soweit Ansprüche des Kunden gegen mich als Verkäufer geltend gemacht werden, müssen diese unverzüglich schriftlich oder per Fax unter 0961-36868 geltend gemacht werden. Mängelanzeigen während der Gewährleistungszeit an den gekauften Gegenständen, die keine Transportschäden sind, bitten wir auf dem der Ware beigefügten Service-Begleitschein vorzunehmen, um anhand der dort angekreuzten Fehlermöglichkeiten eine sachgerechte Diagnose vornehmen zu können. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die Vorlage der Rechnung oder einer Kopie hiervon als Nachweis über den Erwerb bei mir unerlässlich. Für Kaufleute gilt § 377 ff. HGB.
    b) Geringe Abweichungen des Kaufgegenstandes bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind.
    c) Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach meiner Wahl abgestellt. Gelingt mir eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn ich es zweimal vergeblich versucht habe, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu liefern. Diese Vereinbarung gilt nicht, sondern es gilt die gesetzliche Regelung, wenn dem Produkt Eigenschaften fehlen, die von mir ausdrücklich über die normale Produktanpreisung hinaus zugesichert wurden. Diese Regelung gilt auch nicht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dem Kunden ein zweiter Versuch, ihm ein mangelfreies Produkt zur Verfügung zu stellen, nicht zumutbar ist.
    d) Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar oder ob die Ware mit fremden Zusatzgeräten oder fremden Programmen benutzbar ist, bedürfen des Abschlusses eines schriftlich abzuschließenden Beratungsvertrages gegen besonderes Entgelt. Als Hardware-Lieferant biete ich keine Beratung dafür an, welche Software auf den von mir vertriebenen Produkten einsetzbar ist, es sei denn, es handelt sich um von mir vertriebene Software. Wünscht ein Kunde Auskunft über den Einsatz seiner Software, ist diese vor Abschluss des Kaufvertrages mir zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen. Derartige Auskünfte sind kostenpflichtig.
    e) Der Kunde muss damit rechnen, dass verschiedene von mir gelieferte Waren nicht miteinander kompatibel sind, es sei denn, der Käufer hat mehrere Produkte für mich erkennbar eingekauft, um diese kombiniert zu nutzen.
    f)   Eingriffe des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten während der Gewährleistungs- und Garantiezeit in von mir gelieferte Waren sind vom Kunden unaufgefordert bei der Geltendmachung von Ansprüchen für mich nachvollziehbar darzulegen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ruht meine Gewährleistungs- oder Garantiepflicht, wenn die Pflichtverletzung des Kunden dazu führt, dass die mir obliegenden Pflichten nur unter erheblich erschwerten Bedingungen erfüllbar sind.
    g)  Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm benutzten Programme und Daten jeden Benutzungstag vollständig durch ein externes Medium gesichert werden.
    h)  Bei Gewährleistungsansprüchen hat mir der Kunde die Ware in meinen Geschäftsräumen zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Setzt mir der Kunde eine Frist zur Erledigung von Nachbesserungsarbeiten, muss diese Frist mindestens zwei Wochen betragen, es sei denn, es handelt sich um einen unterdurchschnittlich einfach gelagerten Fall. Die Frist wird ab dem Zugang einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Ware in meinen Geschäftsräumen berechnet.
    i)   Bei Defekten an Massenspeichern innerhalb der Gewährleistungs- oder Garantiezeit haften wir nicht für Datenverlust, es sei denn, wir hätten grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Wird mir im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie ein Gerät mit anwendungsbedingten Softwarefehlern des Betriebs- systems zur Nachbesserung zur Verfügung gestellt, erfolgt eine kostenpflichtige neue Vorinstallation der Betriebssoftware, falls es sich um ein Microsoft-Produkt handelt und die neue Formatierung des Datenträgers mit Verlust von gespeicherten Daten.
    j)   Vorstehende Bedingungen gelten auch sinngemäß für Garantie- und Serviceleistungen außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit.
    k)  Die Abwicklung von nicht oder unzureichend beschriebenen Garantieansprüchen oder von unberechtigten Garantieansprüchen erfolgt zu den üblichen von mir hierfür berechneten Kostenpauschalen.
    l)   Soweit nicht anders angegeben, ist auf die genannten Preise die gesetzliche MwSt inklusive. Der Kaufpreis und die Lieferkosten sind kostenfrei bei Erhalt der Lieferung zu bezahlen. Dieses gilt auch für Teillieferungen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen von 3 % monatlich zu zahlen, die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
    m) Software und Programme sind grundsätzlich vom Umtausch oder von einer Rücknahme ausgeschlossen.
    n) Batterien und Akkus unterliegen einer Garantie von 6 Monaten ab Belegdatum

  13. Die Abwicklung von Garantieansprüchen des Kunden außerhalb der Gewährleistungszeit gegenüber dem Hersteller erfolgt nur aus Kulanz zu den Bedingungen des Herstellers unter Ausschluss meiner Haftung, soweit in meinem Bereich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.

  14. Die Aufrechnung oder Verrechnung von Ansprüchen des Kunden gegenüber meinem Zahlungsanspruch muss vor Ausführung der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

  15. Zahlungen an meine Mitarbeiter und Beauftragten dürfen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht geleistet werden.
    a)  Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegen mich ist ausgeschlossen.
    b)  Die Verbringung bei mir gekaufter Ware außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf meiner ausdrücklichen besonderen schriftlichen Zustimmung, wenn die Ware unter meinem Eigentumsvorbehalt steht.
    c)  Gegenüber Vollkaufleuten gilt für alle aus der Geschäftsverbindung begründeten Ansprüche als Gerichtsstand und Erfüllungsort 92637 Weiden als vereinbart.                                                       
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